Projekt-Aufrufe LEADER - Frist 4. Juni 2025

Datum des Aufrufes: | 31. März 2025 |
Frist zur Einreichung: | 4. Juni 2025 (Posteingang digital und schriftlich) / Für Ihre digitalen Unterlagen kann ein sicherer Datenraum/Clouddienst zur Verfügung gestellt werden. |
Auswahlentscheidung: |
4. September 2025 (voraussichtlich) Nach Ablauf der Frist wird der Termin hier bekannt gegeben! |
Einzureichen bei: |
Büro für Regionalentwicklung LEADER-Gebiet Lommatzscher Pflege, |
Rechtsgrundlagen: |
- GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland - Richtlinie LEADER/2023 des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung |
wichtiger Hinweis: |
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Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Lommatzscher Pflege ruft im Rahmen der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie 2023–2027 zur Einreichung von Vorhaben für folgende Maßnahmen auf:
Nr. des Aufrufs | 16-2025-1d.1 |
Handlungsfeld | 1 - Grundversorgung und Lebensqualität |
Maßnahmeschwerpunkt | 1d - Stärkung des sozialen Miteinanders und des bürgerschaftlichen Engagements |
Maßnahme | 1d.1 - Investive und nicht-investive Projekte zur Stärkung des sozialen Miteinanders und des bürgerschaftlichen Engagements |
Fördersatz und Zuwendungsempfänger: |
80% - Kommune 95% - Vereine, Verbände, Stiftungen, LAG 95% nicht investiv / 40% investiv - Glaubensgemeinschaften 40% - private Vorhabenträger und Unternehmen |
Max. Förderhöhe: | 30.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss) |
Höhe des Budgets: | 60.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit |

Inhalt des Aufrufs:
Der Aufruf umfasst Anträge auf Förderung von Projekten Fördergegenstand sind die Aufwertung vorhandener Objekte des sozialen Miteinanders (bspw. Vereinsheime) sowie nicht-bauliche Projekte, die das bürgerschaftliche Engagement fördern (bspw. Integrationsprojekte oder neue Angebote von Vereinen).
Zuwendungsfähig sind investive und nicht-investive Vorhaben.
2a.1 - Gebäudesanierungen und Umnutzung
Nr. des Aufrufs | 17-2025-2a.1 |
Handlungsfeld | 2 - Wirtschaft und Arbeit |
Maßnahmeschwerpunkt | 2a - Erhalt, Ausbau und Diversifizierung von Unternehmen (einschließlich Infrastrukturmaßnahmen) sowie Ausbau von Wertschöpfungsketten |
Maßnahme | 2a.1 - Gebäudesanierungen und Umnutzung |
Fördersatz und Zuwendungsempfänger: |
40% - private Vorhabenträger und Unternehmen |
Max. Förderhöhe: | 100.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss) |
Höhe des Budgets: | 200.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit |

Inhalt des Aufrufs:
Fördergegenstand ist die Reaktivierung nicht genutzter ländlicher Gebäude sowie die Sanierung bestehender genutzter Gebäude für eine wirtschaftliche Nutzung und/oder zur Grundversorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen. In dieser Maßnahme sind für alle wirtschaftlich tätigen Unternehmen die Sanierung und/oder das Herrichten der Erschließungsflächen förderfähig. Mit den aufgestellten Kriterien soll eine Auswahl erfolgen, die einerseits den Fokus auf baukulturell und städtebaulich wertvolle Objekte abzielt und andererseits besonders wichtige Wirtschaftszweige
unterstützt wie beispielsweise im Gesundheitssektor, der Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfes, aber auch im Fokusthema Naherholung. Offen ist die Maßnahme aber für alle Branchen.
Die beihilferechtlichen Bedingungen sind einzuhalten und werden bereits im Höchstfördersatz beachtet.
Förderfähig sind investive Vorhaben.
2a.2 - Ausstattung / Versorgung der Region mit Waren und DL
Nr. des Aufrufs | 18-2025-2a.2 |
Handlungsfeld | 2 - Wirtschaft und Arbeit |
Maßnahmeschwerpunkt | 2a - Erhalt, Ausbau und Diversifizierung von Unternehmen (einschließlich Infrastrukturmaßnahmen) sowie Ausbau von Wertschöpfungsketten |
Maßnahme | 2a.2 - Ausstattung / Versorgung der Region mit Waren und Dienstleistungen |
Fördersatz und Zuwendungsempfänger: |
40% - private Vorhabenträger und Unternehmen |
Max. Förderhöhe: | 25.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss) |
Höhe des Budgets: | 50.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit |

Inhalt des Aufrufs:
Gegenstand dieser Maßnahme ist die Förderung von Ausstattungen für Gewerbetreibende. Wie auch in der Maßnahme 2a.1 soll mit den aufgestellten Kriterien eine Auswahl erfolgen, die besonders
wichtige Wirtschaftszweige unterstützt wie beispielsweise im Gesundheitssektor, der Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfes, aber auch im Fokusthema Naherholung. Offen ist die Maßnahme aber für alle Branchen. Innerhalb der Maßnahme sind auch Werbemaßnahmen förderfähig. Die beihilferechtlichen Bedingungen sind einzuhalten und werden bereits im Höchstfördersatz beachtet.
Förderfähig sind investive und nicht-investive Vorhaben.