Datum des Aufrufes: 16. Oktober 2025
Frist zur Einreichung: 15. Januar 2026 (Posteingang digital per E-Mail und schriftlich in Papier) / Für Ihre digitalen Unterlagen kann ein sicherer Datenraum/Clouddienst zur Verfügung gestellt werden.
Auswahlentscheidung:
26. März 2026 (voraussichtlich)
Nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Antragsunterlagen beim Büro für Regionalentwicklung wird der Termin hier bekannt gegeben!
Einzureichen bei:

Büro für Regionalentwicklung LEADER-Gebiet Lommatzscher Pflege,
Nossener Str. 3/5 | 01623 Lommatzsch
E-Mail: projekt@lommatzscher-pflege.de

Rechtsgrundlagen:

- GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland

- Richtlinie LEADER/2023 des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung

- LEADER-Entwicklungsstrategie (LES)

wichtiger Hinweis:
  • Bitte stimmen Sie Ihr Projekt vorab mit dem Regionalmanagement ab.
  • Eine frühzeitige Kontaktaufnahme und Beratung wird empfohlen, bevor der Projektvorschlag ausgefüllt und eingereicht wird.
  • Bitte reichen Sie die Unterlagen vollständig ein. Nur so kann das Entscheidungsgremium der Lommatzscher Pflege die Realisierbarkeit des Vorhabens angemessen bewerten.
  • Sofern geforderte entscheidungsrelevante Unterlagen fehlen, kann das Vorhaben nicht angemessen bewertet und muss u.U. abgelehnt werden.
  • Eine Nachforderung fehlender Unterlagen erfolgt in der Regel nicht.

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Lommatzscher Pflege ruft im Rahmen der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie 2023–2027 zur Einreichung von Vorhaben für folgende Maßnahmen auf:

Nr. des Aufrufs 25-2025-1d.2
Handlungsfeld 1 - Grundversorgung und Lebensqualität
Maßnahmeschwerpunkt 1d - Stärkung des sozialen Miteinanders und des bürgerschaftlichen Engagements
Maßnahme 1d.2 - Innen- und Außendarstellung der Region
Fördersatz und
Zuwendungsempfänger:
80% - Kommune
95% - Vereine, Verbände, Stiftungen, LAG
95% nicht investiv / 40% investiv - Glaubensgemeinschaften
40% - private Vorhabenträger und Unternehmen
Max. Förderhöhe: 20.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss)
Höhe des Budgets: 60.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit
1e.1 - Bauliche Maßnahmen zum Erhalt oder zur Belebung des ländlichen Kulturerbes

Inhalt des Aufrufs:

Der Aufruf umfasst Anträge auf Förderung von Projekten bei denen die gesamte Breite traditioneller, aber auch innovativer Medien und Produkte gefördert werden soll. (bspw. Marketingmaßnahmen, Flyer, digitale Medien, Internetseite, APP, Chroniken, Veranstaltungsplanung, etc.)

Zuwendungsfähig sind investive und nicht-investive Vorhaben.

 

   

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2a.1 - Gebäudesanierungen und Umnutzung

Nr. des Aufrufs 26-2025-2a.1
Handlungsfeld 2 - Wirtschaft und Arbeit
Maßnahmeschwerpunkt 2a - Erhalt, Ausbau und Diversifizierung von Unternehmen (einschließlich Infrastrukturmaßnahmen) sowie Ausbau von Wertschöpfungsketten
Maßnahme 2a.1 - Gebäudesanierungen und Umnutzung
Fördersatz und
Zuwendungsempfänger:
40% - private Vorhabenträger und Unternehmen
Max. Förderhöhe: 100.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss)
Höhe des Budgets: 200.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit
Maßnahme 2a.1 - Gebäudesanierungen und Umnutzung

Inhalt des Aufrufs:

Fördergegenstand ist die Reaktivierung nicht genutzter ländlicher Gebäude sowie die Sanierung bestehender genutzter Gebäude für eine wirtschaftliche Nutzung und/oder zur Grundversorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen. In dieser Maßnahme sind für alle wirtschaftlich tätigen Unternehmen die Sanierung und/oder das Herrichten der Erschließungsflächen förderfähig. Mit den aufgestellten Kriterien soll eine Auswahl erfolgen, die einerseits den Fokus auf baukulturell und städtebaulich wertvolle Objekte abzielt und andererseits besonders wichtige Wirtschaftszweige
unterstützt wie beispielsweise im Gesundheitssektor, der Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfes, aber auch im Fokusthema Naherholung. Offen ist die Maßnahme aber für alle Branchen.
Die beihilferechtlichen Bedingungen sind einzuhalten und werden bereits im Höchstfördersatz beachtet.

Förderfähig sind investive Vorhaben.

 

   

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2a.2 - Ausstattung / Versorgung der Region mit Waren und DL

Nr. des Aufrufs 27-2025-2a.2
Handlungsfeld 2 - Wirtschaft und Arbeit
Maßnahmeschwerpunkt 2a - Erhalt, Ausbau und Diversifizierung von Unternehmen (einschließlich Infrastrukturmaßnahmen) sowie Ausbau von Wertschöpfungsketten
Maßnahme 2a.2 - Ausstattung / Versorgung der Region mit Waren und Dienstleistungen
Fördersatz und
Zuwendungsempfänger:
40% - private Vorhabenträger und Unternehmen
Max. Förderhöhe: 25.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss)
Höhe des Budgets: 35.187 EUR stehen für diesen Aufruf bereit(Restbudget)
Maßnahme 2a.2 - Ausstattung / Versorgung der Region mit Waren und Dienstleistungen

Inhalt des Aufrufs:

Gegenstand dieser Maßnahme ist die Förderung von Ausstattungen für Gewerbetreibende. Wie auch in der Maßnahme 2a.1 soll mit den aufgestellten Kriterien eine Auswahl erfolgen, die besonders
wichtige Wirtschaftszweige unterstützt wie beispielsweise im Gesundheitssektor, der Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfes, aber auch im Fokusthema Naherholung. Offen ist die Maßnahme aber für alle Branchen. Innerhalb der Maßnahme sind auch Werbemaßnahmen förderfähig. Die beihilferechtlichen Bedingungen sind einzuhalten und werden bereits im Höchstfördersatz beachtet.  

Förderfähig sind investive und nicht-investive Vorhaben.

 

 

   

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Nr. des Aufrufs 28-2025-4a.1
Handlungsfeld 4 - Bilden
Maßnahmeschwerpunkt 4a - Erhalt und Weiterentwicklung von frühkindlicher und schulischer Bildung und Betreuung (Kita, Schulen, schulische Sportstätten, Außenanlagen, Horteinrichtungen)
Maßnahme 4a.1 - Ergänzung/Sanierung sozialer und demografiegerechter Infrastruktur
Fördersatz und
Zuwendungsempfänger:
80% - Kommune
95% - Vereine, Verbände, Stiftungen, LAG
95% nicht investiv / 40% investiv - Glaubensgemeinschaften
Max. Förderhöhe: 200.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss)
Höhe des Budgets: 116.694 EUR
- sind im Rahmen dieses Aufrufs für Vereine, Verbände, Stiftungen, LAG, Glaubensgemeinschaften, kommunale Vorhaben vorgesehen
Höhe des Budgets: 400.000 EUR
- sind im Rahmen dieses Aufrufs für kommunale Vorhaben vorgesehen
Maßnahme 4a.1 - Ergänzung/Sanierung sozialer und demografiegerechter Infrastruktur

Inhalt des Aufrufs:

In diesem Maßnahmenbereich soll insbesondere die Modernisierung und/oder Erweiterung von Schulgebäuden, Schulsporthallen, Schulsportaußenanlagen und Kindertageseinrichtungen einschl. der Außenanlagen unterstützt werden. Auch Umnutzungen von Gebäuden sowie Ergänzungsbauten, die für eine funktionale Nutzung der Einrichtung erforderlich sind stehen in diesem Kontext. Aufgrund der im Regelfall öffentlichen Aufgabe und Trägerschaft stehen hier Kommunen und Landkreis im Fokus, aber auch freie Träger sind grundsätzlich antragsberechtigt.

Zuwendungsfähig sind investive Vorhaben.

 

   

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5a.1 - Um- und Wiedernutzung

Nr. des Aufrufs 29-2025-5a.1
Handlungsfeld 5 - Wohnen
Maßnahmeschwerpunkt 5a - Entwicklung bedarfsgerechter Wohnangebote
Maßnahme 5a.1 - Um- und Wiedernutzung sowie Aufwertung ländlicher Bausubstanz zu Wohnzwecken
Fördersatz und
Zuwendungsempfänger:
80% - Kommune
95% - Vereine, Verbände, Stiftungen, LAG
95% nicht investiv / 40% investiv - Glaubensgemeinschaften
40% - private Vorhabenträger und Unternehmen
Max. Förderhöhe: 50.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss)
Höhe des Budgets: 150.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit
Maßnahme 5a.1 - Um- und Wiedernutzung sowie Aufwertung ländlicher Bausubstanz zu Wohnzwecken

Inhalt des Aufrufs:

Der Aufruf umfasst Anträge auf Förderung von Investitionen in der Maßnahme Um- und Wiedernutzung ländlicher Bausubstanz zu Wohnzwecken. Das Gebäude muss vor 1960 errichtet worden sein.
Zuwendungsfähig sind Maßnahmen, bei denen der Zuwendungsempfänger oder Antragsteller oder dessen Verwandtschaft 1. Grades das Gebäude selbst nutzt.

Hinweis:

Schwerpunkt ist die Um- und Wiedernutzung von Bestandsgebäuden zu Wohnzwecken. Darunter ist die Schaffung von Wohnraum durch eine Nutzungsänderung (z. B. Um- und Wiedernutzung von Gebäuden) oder durch die Wiederbelebung länger leerstehender Wohngebäude zu verstehen.

Nicht förderfähig sind Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen, bei denen die bestehende Wohnnutzung beibehalten wird und das Gebäude im Hinblick auf bspw. Bauzustand, Energieeffizienz oder Wohnqualität verbessert wird. Solche Maßnahmen schaffen keinen neuen oder reaktivierten Wohnraum, sondern dienen der Erhaltung und Aufwertung bereits genutzter Wohnflächen.

Förderfähig sind investive Vorhaben.

 

   

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