| Datum des Aufrufes: | 16. Oktober 2025 |
| Frist zur Einreichung: | 15. Januar 2026 (Posteingang digital per E-Mail und schriftlich in Papier) / Für Ihre digitalen Unterlagen kann ein sicherer Datenraum/Clouddienst zur Verfügung gestellt werden. |
| Auswahlentscheidung: |
26. März 2026 (voraussichtlich) Nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Antragsunterlagen beim Büro für Regionalentwicklung wird der Termin hier bekannt gegeben! |
| Einzureichen bei: |
Büro für Regionalentwicklung LEADER-Gebiet Lommatzscher Pflege, |
| Rechtsgrundlagen: |
- GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland - Richtlinie LEADER/2023 des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung |
| wichtiger Hinweis: |
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Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Lommatzscher Pflege ruft im Rahmen der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie 2023–2027 zur Einreichung von Vorhaben für folgende Maßnahmen auf:
| Nr. des Aufrufs | 25-2025-1d.2 |
| Handlungsfeld | 1 - Grundversorgung und Lebensqualität |
| Maßnahmeschwerpunkt | 1d - Stärkung des sozialen Miteinanders und des bürgerschaftlichen Engagements |
| Maßnahme | 1d.2 - Innen- und Außendarstellung der Region |
| Fördersatz und Zuwendungsempfänger: |
80% - Kommune 95% - Vereine, Verbände, Stiftungen, LAG 95% nicht investiv / 40% investiv - Glaubensgemeinschaften 40% - private Vorhabenträger und Unternehmen |
| Max. Förderhöhe: | 20.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss) |
| Höhe des Budgets: | 60.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit |
Inhalt des Aufrufs:
Der Aufruf umfasst Anträge auf Förderung von Projekten bei denen die gesamte Breite traditioneller, aber auch innovativer Medien und Produkte gefördert werden soll. (bspw. Marketingmaßnahmen, Flyer, digitale Medien, Internetseite, APP, Chroniken, Veranstaltungsplanung, etc.)
Zuwendungsfähig sind investive und nicht-investive Vorhaben.
2a.1 - Gebäudesanierungen und Umnutzung
| Nr. des Aufrufs | 26-2025-2a.1 |
| Handlungsfeld | 2 - Wirtschaft und Arbeit |
| Maßnahmeschwerpunkt | 2a - Erhalt, Ausbau und Diversifizierung von Unternehmen (einschließlich Infrastrukturmaßnahmen) sowie Ausbau von Wertschöpfungsketten |
| Maßnahme | 2a.1 - Gebäudesanierungen und Umnutzung |
| Fördersatz und Zuwendungsempfänger: |
40% - private Vorhabenträger und Unternehmen |
| Max. Förderhöhe: | 100.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss) |
| Höhe des Budgets: | 200.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit |
Inhalt des Aufrufs:
Fördergegenstand ist die Reaktivierung nicht genutzter ländlicher Gebäude sowie die Sanierung bestehender genutzter Gebäude für eine wirtschaftliche Nutzung und/oder zur Grundversorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen. In dieser Maßnahme sind für alle wirtschaftlich tätigen Unternehmen die Sanierung und/oder das Herrichten der Erschließungsflächen förderfähig. Mit den aufgestellten Kriterien soll eine Auswahl erfolgen, die einerseits den Fokus auf baukulturell und städtebaulich wertvolle Objekte abzielt und andererseits besonders wichtige Wirtschaftszweige
unterstützt wie beispielsweise im Gesundheitssektor, der Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfes, aber auch im Fokusthema Naherholung. Offen ist die Maßnahme aber für alle Branchen.
Die beihilferechtlichen Bedingungen sind einzuhalten und werden bereits im Höchstfördersatz beachtet.
Förderfähig sind investive Vorhaben.
2a.2 - Ausstattung / Versorgung der Region mit Waren und DL
| Nr. des Aufrufs | 27-2025-2a.2 |
| Handlungsfeld | 2 - Wirtschaft und Arbeit |
| Maßnahmeschwerpunkt | 2a - Erhalt, Ausbau und Diversifizierung von Unternehmen (einschließlich Infrastrukturmaßnahmen) sowie Ausbau von Wertschöpfungsketten |
| Maßnahme | 2a.2 - Ausstattung / Versorgung der Region mit Waren und Dienstleistungen |
| Fördersatz und Zuwendungsempfänger: |
40% - private Vorhabenträger und Unternehmen |
| Max. Förderhöhe: | 25.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss) |
| Höhe des Budgets: | 35.187 EUR stehen für diesen Aufruf bereit(Restbudget) |
Inhalt des Aufrufs:
Gegenstand dieser Maßnahme ist die Förderung von Ausstattungen für Gewerbetreibende. Wie auch in der Maßnahme 2a.1 soll mit den aufgestellten Kriterien eine Auswahl erfolgen, die besonders
wichtige Wirtschaftszweige unterstützt wie beispielsweise im Gesundheitssektor, der Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfes, aber auch im Fokusthema Naherholung. Offen ist die Maßnahme aber für alle Branchen. Innerhalb der Maßnahme sind auch Werbemaßnahmen förderfähig. Die beihilferechtlichen Bedingungen sind einzuhalten und werden bereits im Höchstfördersatz beachtet.
Förderfähig sind investive und nicht-investive Vorhaben.
| Nr. des Aufrufs | 28-2025-4a.1 |
| Handlungsfeld | 4 - Bilden |
| Maßnahmeschwerpunkt | 4a - Erhalt und Weiterentwicklung von frühkindlicher und schulischer Bildung und Betreuung (Kita, Schulen, schulische Sportstätten, Außenanlagen, Horteinrichtungen) |
| Maßnahme | 4a.1 - Ergänzung/Sanierung sozialer und demografiegerechter Infrastruktur |
| Fördersatz und Zuwendungsempfänger: |
80% - Kommune 95% - Vereine, Verbände, Stiftungen, LAG 95% nicht investiv / 40% investiv - Glaubensgemeinschaften |
| Max. Förderhöhe: | 200.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss) |
| Höhe des Budgets: | 116.694 EUR - sind im Rahmen dieses Aufrufs für Vereine, Verbände, Stiftungen, LAG, Glaubensgemeinschaften, kommunale Vorhaben vorgesehen |
| Höhe des Budgets: | 400.000 EUR - sind im Rahmen dieses Aufrufs für kommunale Vorhaben vorgesehen |
Inhalt des Aufrufs:
In diesem Maßnahmenbereich soll insbesondere die Modernisierung und/oder Erweiterung von Schulgebäuden, Schulsporthallen, Schulsportaußenanlagen und Kindertageseinrichtungen einschl. der Außenanlagen unterstützt werden. Auch Umnutzungen von Gebäuden sowie Ergänzungsbauten, die für eine funktionale Nutzung der Einrichtung erforderlich sind stehen in diesem Kontext. Aufgrund der im Regelfall öffentlichen Aufgabe und Trägerschaft stehen hier Kommunen und Landkreis im Fokus, aber auch freie Träger sind grundsätzlich antragsberechtigt.
Zuwendungsfähig sind investive Vorhaben.
5a.1 - Um- und Wiedernutzung
| Nr. des Aufrufs | 29-2025-5a.1 |
| Handlungsfeld | 5 - Wohnen |
| Maßnahmeschwerpunkt | 5a - Entwicklung bedarfsgerechter Wohnangebote |
| Maßnahme | 5a.1 - Um- und Wiedernutzung sowie Aufwertung ländlicher Bausubstanz zu Wohnzwecken |
| Fördersatz und Zuwendungsempfänger: |
80% - Kommune 95% - Vereine, Verbände, Stiftungen, LAG 95% nicht investiv / 40% investiv - Glaubensgemeinschaften 40% - private Vorhabenträger und Unternehmen |
| Max. Förderhöhe: | 50.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss) |
| Höhe des Budgets: | 150.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit |
Inhalt des Aufrufs:
Der Aufruf umfasst Anträge auf Förderung von Investitionen in der Maßnahme Um- und Wiedernutzung ländlicher Bausubstanz zu Wohnzwecken. Das Gebäude muss vor 1960 errichtet worden sein.
Zuwendungsfähig sind Maßnahmen, bei denen der Zuwendungsempfänger oder Antragsteller oder dessen Verwandtschaft 1. Grades das Gebäude selbst nutzt.
Hinweis:
Schwerpunkt ist die Um- und Wiedernutzung von Bestandsgebäuden zu Wohnzwecken. Darunter ist die Schaffung von Wohnraum durch eine Nutzungsänderung (z. B. Um- und Wiedernutzung von Gebäuden) oder durch die Wiederbelebung länger leerstehender Wohngebäude zu verstehen.
Nicht förderfähig sind Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen, bei denen die bestehende Wohnnutzung beibehalten wird und das Gebäude im Hinblick auf bspw. Bauzustand, Energieeffizienz oder Wohnqualität verbessert wird. Solche Maßnahmen schaffen keinen neuen oder reaktivierten Wohnraum, sondern dienen der Erhaltung und Aufwertung bereits genutzter Wohnflächen.
Förderfähig sind investive Vorhaben.

