Projekt-Aufruf LEADER - Frist 22. Juli 2025

Datum des Aufrufes: 22. Mai 2025
Frist zur Einreichung: 22. Juli 2025 (Posteingang digital und schriftlich) / Für Ihre digitalen Unterlagen kann ein sicherer Datenraum/Clouddienst zur Verfügung gestellt werden.
Auswahlentscheidung:
4. September 2025 (voraussichtlich)
Nach Ablauf der Frist wird der Termin hier bekannt gegeben!
Einzureichen bei:

Büro für Regionalentwicklung LEADER-Gebiet Lommatzscher Pflege,
Nossener Str. 3/5 | 01623 Lommatzsch
E-Mail: projekt@lommatzscher-pflege.de

Rechtsgrundlagen:

- GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland

- Richtlinie LEADER/2023 des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung

- LEADER-Entwicklungsstrategie (LES)

wichtiger Hinweis:
  • Projektträgern wird empfohlen, vor Ausfüllen und Einreichen ihres Projektvorschlags mit dem Büro für Regionalentwicklung Kontakt aufzunehmen und Beratung einzuholen.
  • Die geforderten Unterlagen sollten vollständig eingereicht werden. Anhand unvollständiger Unterlagen kann die Realisierbarkeit des Vorhabens durch das Entscheidungsgremium der Lommatzscher Pflege nicht zureichend eingeschätzt werden.

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Lommatzscher Pflege ruft im Rahmen der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie 2023–2027 zur Einreichung von Vorhaben für folgende Maßnahmen auf:

Nr. des Aufrufs 19-2025-3a.1
Handlungsfeld 3 - Tourismus und Naherholung
Maßnahmeschwerpunkt 3a - Entwicklung landtouristischer Angebote
Maßnahme 3a.1 - Ergänzung Naherholungsnetz
Fördersatz und
Zuwendungsempfänger:
80% - Kommune
Max. Förderhöhe:
Kommune
200.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss)
Höhe des Budgets: 400.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit
Maßnahme 3a.1 - Ergänzung Naherholungsnetz

Inhalt des Aufrufs:

Grundlage dieser Maßnahme ist die Naherholungskonzeption der Region. Angestrebt wird die Ergänzung oder Qualitätsverbesserung bestehender Angebotsstruktur. Dazu gehören beispielsweise:
- bauliche Maßnahmen zur Schaffung der Barrierefreiheit,
- lokale Besucherlenkung und Information, zur Schaffung und zum Ausbau der touristischen
Wegestruktur,
- Themenwege zur Präsentation lokalen und regionalen Brauchtums,
- besondere Spielplätze, zur Integration lokaler Wertschöpfungsketten in touristische Angebote
- Schauwerkstätten und Schlechtwetterangebote.
Die Schaffung neuer Gebäude ist in geringem Umfang förderfähig, soweit sie funktional unabdingbar sind oder keine funktional geeignete bauliche Anlage nutzbar ist.

Förderfähig sind investive und nicht-investive Vorhaben.

 

   

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Nr. des Aufrufs 20-2025-6c.1
Handlungsfeld 6 - Natur und Umwelt
Maßnahmeschwerpunkt 6c - Erhalt, Pflege und Entwicklung typischer oder wertvoller Strukturelemente
der Natur- und Kulturlandschaft sowie der Siedlungsbereiche
Maßnahme 6c.1 - Erhalt, Pflege und Entwicklung typischer oder wertvoller
Strukturelemente der Natur- und Kulturlandschaft sowie der Siedlungsbereiche
Fördersatz und
Zuwendungsempfänger:
80% - Kommune
95% - Vereine, Verbände, Stiftungen, LAG
95% nicht investiv / 40% investiv - Glaubensgemeinschaften
40% - private Vorhabenträger und Unternehmen
Max. Förderhöhe: 20.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss)
Höhe des Budgets: 60.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit
Maßnahme 6c.1 - Erhalt, Pflege und Entwicklung typischer oder wertvoller Strukturelemente der Natur- und Kulturlandschaft sowie der Siedlungsbereiche

Inhalt des Aufrufs:

Als Fördergegenstand sollen die Eigenarten der Kulturlandschaft der Lommatzscher Pflege mit dieser
Maßnahme erhalten und weiter attraktiv gestaltet und aufgewertet werden. Neben dem ökologischen Wert
(Schutz, Pflege und Vernetzung vorhandener Biotope und Arten) stehen Wiederherstellung oder Aufwertung
landschaftstypischer Elemente im Fokus.  
Förderfähig sind investive Vorhaben.

 

 

   

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