Aktualisierung - Projekt-Aufruf LEADER - Frist 15. April 2026

Datum des Aufrufes: 24. Februar 2026 | Aktualisierung am 19.03.2026
Frist zur Einreichung: 15. April 2026 (Posteingang digital per E-Mail und schriftlich in Papier) / Für Ihre digitalen Unterlagen kann ein sicherer Datenraum/Clouddienst zur Verfügung gestellt werden.
Auswahlentscheidung:
4. Juni 2026 (voraussichtlich)
Nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Antragsunterlagen beim Büro für Regionalentwicklung wird der Termin hier bekannt gegeben!
Einzureichen bei:

Büro für Regionalentwicklung LEADER-Gebiet Lommatzscher Pflege,
Nossener Str. 3/5 | 01623 Lommatzsch
E-Mail: projekt@lommatzscher-pflege.de

Rechtsgrundlagen:

- GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland

- Richtlinie LEADER/2023 des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung

- LEADER-Entwicklungsstrategie (LES)

wichtiger Hinweis:
  • Bitte stimmen Sie Ihr Projekt vorab mit dem Regionalmanagement ab.
  • Eine frühzeitige Kontaktaufnahme und Beratung wird empfohlen, bevor der Projektvorschlag ausgefüllt und eingereicht wird.
  • Bitte reichen Sie die Unterlagen vollständig ein. Nur so kann das Entscheidungsgremium der Lommatzscher Pflege die Realisierbarkeit des Vorhabens angemessen bewerten.
  • Sofern geforderte entscheidungsrelevante Unterlagen fehlen, kann das Vorhaben nicht angemessen bewertet und muss u.U. abgelehnt werden.
  • Eine Nachforderung fehlender Unterlagen erfolgt in der Regel nicht.

Aktualisierung Hintergrund:


Aufgrund strengerer Vorgaben des Ministeriums musste der Projektaufruf 30-2026-5a.2 am 19.03.2026 aktualisiert werden.

Das Ministerium hat die Vorgaben zur Einhaltung des Verhältnisses zwischen kommunalen und nicht-kommunalen Antragstellern verschärft. Für nicht-öffentliche Begünstigte stellt der Freistaat Sachsen zusätzlich Landesmittel zur Verfügung. Da die Kofinanzierung durch Landesmittel begrenzt ist, darf der Anteil an nicht-öffentlichen Vorhaben 70% nicht überschreiten. Die LAG Lommatzscher Pflege hat die Grenze bereits erreicht und sogar überschritten. Aus Budgetgründen muss die LAG daher im aktuellen Aufruf das bereitgestellte Budget reduzieren.

Die Änderungen betreffen die Tabelle „Rahmendaten“ sowie den Punkt „Beantragung des Vorhabens beim zuständigen Landratsamt“ im Projektaufruf. Die entsprechenden Anpassungen sind rot gekennzeichnet, entfallene Passagen wurden schwarz durchgestrichen.

Wir bitten alle Projektträger um Ihr Verständnis für diese Maßnahme.

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Lommatzscher Pflege ruft im Rahmen der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie 2023–2027 zur Einreichung von Vorhaben für folgende Maßnahmen auf:

5a.2 - „Besondere Wohnformen“...

Aktualisierung Projekt-Aufruf 19.03.2026
Nr. des Aufrufs 30-2026-5a.2
Handlungsfeld 5 - Wohnen
Maßnahmeschwerpunkt 5a - Entwicklung bedarfsgerechter Wohnangebote
Maßnahme 5a.2 - „Besondere Wohnformen“ im Bereich Inklusion, Wohnen im Alter, Wohnen in Gemeinschaft
Fördersatz und
Zuwendungsempfänger:
80% - Kommune
95% - Vereine, Verbände, Stiftungen, LAG
95% nicht investiv / 40% investiv - Glaubensgemeinschaften
40% - private Vorhabenträger und Unternehmen
Max. Förderhöhe: 150.000 EUR (nicht rückzahlbarer Zuschuss)
Höhe des Budgets: Aktualisierung am 19.03.2026 300.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit 450.000 EUR stehen für diesen Aufruf bereit
Maßnahme 5a.2 - „Besondere Wohnformen“ im Bereich Inklusion, Wohnen im Alter, Wohnen in Gemeinschaft

Inhalt des Aufrufs:

Mit dieser Maßnahme soll es möglich sein, auch größere Objekte, die nicht im Rahmen der Maßnahme „Um- und Wiedernutzung ländlicher Bausubstanz“ revitalisiert werden können, wieder einer Nutzung zuzuführen. Damit wird nicht nur die Eigennutzung unter 5a. 1 unterstützt, sondern auch im Rahmen der beihilferechtlichen Möglichkeiten zur Vermietung eröffnet. Beispielsweise gilt das auch für Wohneinheiten für Familienangehörige.

Hinweis:

Schwerpunkt ist die Um- und Wiedernutzung von Bestandsgebäuden zu Wohnzwecken. Darunter ist die Schaffung von Wohnraum durch eine Nutzungsänderung (z. B. Um- und Wiedernutzung von Gebäuden) oder durch die Wiederbelebung länger leerstehender Wohngebäude zu verstehen.

Nicht förderfähig sind Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen, bei denen die bestehende Wohnnutzung beibehalten wird und das Gebäude im Hinblick auf bspw. Bauzustand, Energieeffizienz oder Wohnqualität verbessert wird. Solche Maßnahmen schaffen keinen neuen oder reaktivierten Wohnraum, sondern dienen der Erhaltung und Aufwertung bereits genutzter Wohnflächen.

Förderfähig sind investive Vorhaben.

 

   

Bitte Antragsformular erst abspeichern und dann mit einem PDF-Programm (Bspw. Adobe Acrobat DC Reader) bearbeiten!

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