Handlungsfeld: 3 - Tourismus und Naherholung

Maßnahmeschwerpunkt: 3a - Entwicklung landtouristischer Angebote

Maßnahme: 3a.2 - Projektmanagement Naherholung

Gegenstand der Förderung:
  • Naherholungskonzeption der Region bildet die Grundlage.
  • Zur Umsetzung der Maßnahmen unter 3a.1 aber auch für die weiteren Bausteine der Konzeption ist ein Projektmanagement dringend erforderlich, welches als Vorhaben der LAG vorgesehen ist.
Fördersatz, Zuwendungsempfänger und Höhe der Zuwendung:
  • 80% - Kommune
  • 95% - Vereine, Verbände, Stiftungen, LAG
  • 95% - Glaubensgemeinschaften nicht investiv / 40% invenstiv

  • max Förderhöhe: 500.000 Euro
  • Förderfähig sind nicht-investive Vorhaben.
Hinweise und Voraussetzungen für Ihren Projektvorschlag:
  • die Kohärenzkriterien (Mindestkriterien) sind im Projektvorschlag enthalten! Weitere Infos hier
  • den Verfahrensablauf erhalten Sie hier
  • die Rechtsgrundlagen erhalten Sie hier
  • Ausführliche Informationen zur Maßnahme finden Sie in der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) hier
Antragsformulare für Ihren Projektvorschlag/Vorhaben

Bitte Antragsformular erst abspeichern und dann mit einem PDF-Programm (Bspw. Adobe Acrobat DC Reader) bearbeiten!

Natürlich stehen wir Ihnen gern auch für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Vereinbaren Sie dazu einen Beratungstermin mit dem Büro für Regionalentwicklung.

Tel. 035241-815080
Email: projekt@lommatzscher-pflege.de
Kontakt unter dem Menüpunkt Service/Kontakt.

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