M 1.2 Aufwertungsmaßnahmen „Öffentlicher Raum“
Gegenstand der Förderung:
- Die Breite geförderter Projekte soll nahezu den gesamten öffentlichen Raum umfassen, also Dorfplätze, Spielplätze, Parkanlagen etc.
Zuwendungsempfänger:
- Private, Vereine, Unternehmen & Kommunale Vorhabensträger
Zuwendungsvoraussetzungen:
- Kohärenzkriterien
- Mehrwert-Kriterien
Umfang und Höhe der Zuwendung:
- Fördersatz: 80%
- max. Förderhöhe: 200.000 Euro
nicht förderfähig:
- Straßen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die notwendigen Formulare zum Finanzierungsplan und der Ausgabenzusammenstellung erhalten Sie beim Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. Bitte laden Sie sich diese entsprechend dem Landkreis, in welchem Ihr Projekt verortet ist, runter.
Für den Landkreis Meißen klicken Sie hier: https://www.smul.sachsen.de/foerderung/4407.htm
Für den Landkreis Mittelsachsen klicken Sie hier: https://www.smul.sachsen.de/foerderung/4424.htm
Alle Hinweise zur Maßnahme (den Kohärenz- und Rankingkriterien) finden Sie hier: LES Lommatzscher Pflege