Vereinszuwendung
Kleine Vereinszuwendung Lommatzscher Pflege
Mit kleinen Zuwendungen (zwischen 100 und 500 EUR) möchte der Förderverein für Heimat und Kultur in der Lommatzscher Pflege e.V. bürgerschaftliches Engagement in der Region unterstützen.
Das Zusammenleben der Menschen in der Region soll positiv bestärkt werden. Feste, Veranstaltungen, Ausstellungen - sei es in Hinblick auf regionale Besonderheiten und / oder zur Förderung des Miteinanders, sind zentrale, kulturelle Bestandteile des Landlebens in der Lommatzscher Pflege. Alle unterstützen Kleinprojekte leisten einen Beitrag zur Stärkung der regionalen Identität der Lommatzscher Pflege. Sie versuchen den Einwohnern und Gästen, über traditionelles Handwerk, Musik, kulinarische Spezialitäten, landwirtschaftliche Produkte oder die Präsentation historischer Orte, die Werte der Lommatzscher Pflege zu vermitteln. Gleichzeitig stellen diese Kleinprojekte einen wichtigen Bestandteil der Naherholung in der Lommatzscher Pflege dar. Ihre Durchführung kann dazu beitragen die Lommatzscher Pflege als Ausflugsregion bekannter zu machen.
Zuwendungsfähig sind eingetragene Vereine und Glaubensgemeinschaften.
Die Vereinszuwendung wird aus Eigenmitteln des Fördervereins für Heimat und Kultur in der Lommatzscher Pflege e.V. finanziert. Sie ist eine freiwillige Leistung des Fördervereins für Heimat und Kultur in der Lommatzscher Pflege e.V.
Die Bewerbung für die kleine Vereinszuwendung wird durch themenbezogene Projekt-Aufrufe gestartet.
Vom 13. September bis 30. November 2024 kann eine Vereinszuwendung für 2025 beantragt werden.
Antrag Vereinszuwendung
Der Antrag muss eine Darstellung des Projektes, der Veranstaltung bzw. Maßnahme enthalten. Weiterhin hat eine Aufschlüsselung der geplanten Ausgaben zu erfolgen.
Alle Informationen zur Vereinszuwendung erhalten Sie nachfolgend als Download.
Vereinszuwendung 2025
Einsendeschluss für 2025 ist der 30.11.2024. Für diesen Aufruf stehen 4.000,00 EUR zur Verfügung.
Der Umsetzungszeitraum ist vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 definiert.
Dokumente zur Antragstellung
Zuwendungsfähig sind Feste, Veranstaltungen, Ausstellungen etc. in den Mitgliedskommunen des FöHK bzw. den Ortsteilen, welche Mitglied im FöHK sind.: Diera-Zehren, Hirschstein, Jahnatal, Käbschütztal, Klipphausen, Stauchitz, Lommatzsch, Nossen (nur Ortsteile der ehemaligen Gemeinde Leuben-Schleinitz), Meißen (nur die Ortsteile Proschwitz, Rottewitz und Winkwitz) und Riesa (nur ländliche Ortsteile inkl. Ortslagen Göhlis, Mergendorf, Poppitz).