Vereinszuwendung
Kleine Vereinszuwendung Lommatzscher Pflege
Die Frist für die Einreichung von Anträgen zur „Kleinen Vereinszuwendung“ für das Jahr 2025 ist abgelaufen.
Alle eingegangenen Anträge werden am 23. Januar 2025 durch den Vorstand des Förderverein für Heimat und Kultur in der Lommatzscher Pflege e.V. geprüft. Unabhängig vom Ausgang der Entscheidung erhalten alle Antragsteller eine schriftliche Rückmeldung zu ihrem Antrag
Hinweis:
- Die Vereinszuwendung wird aus Eigenmitteln des Fördervereins für Heimat und Kultur in der Lommatzscher Pflege e.V. finanziert. Sie ist eine freiwillige Leistung des Fördervereins für Heimat und Kultur in der Lommatzscher Pflege e.V.
- Zuwendungsrichtlinie
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine „Kleinen Vereinszuwendung“.
- Einsendeschluss war der 30.11.2024.
Kurz erklärt:
Was ist die "Kleine Vereinszuwendung":
Mit kleinen Zuwendungen (zwischen 100 und 500 EUR) möchte der Förderverein für Heimat und Kultur in der Lommatzscher Pflege e.V. bürgerschaftliches Engagement in der Region unterstützen.
Das Zusammenleben der Menschen in der Region soll positiv bestärkt werden. Feste, Veranstaltungen, Ausstellungen - sei es in Hinblick auf regionale Besonderheiten und / oder zur Förderung des Miteinanders, sind zentrale, kulturelle Bestandteile des Landlebens in der Lommatzscher Pflege. Alle unterstützen Kleinprojekte leisten einen Beitrag zur Stärkung der regionalen Identität der Lommatzscher Pflege. Sie versuchen den Einwohnern und Gästen, über traditionelles Handwerk, Musik, kulinarische Spezialitäten, landwirtschaftliche Produkte oder die Präsentation historischer Orte, die Werte der Lommatzscher Pflege zu vermitteln. Gleichzeitig stellen diese Kleinprojekte einen wichtigen Bestandteil der Naherholung in der Lommatzscher Pflege dar. Ihre Durchführung kann dazu beitragen die Lommatzscher Pflege als Ausflugsregion bekannter zu machen.
Wer und Was ist Zuwendungsfähig:
Zuwendungsempfänger: eingetragene Vereine und Glaubensgemeinschaften.
Zuwendungsfähig sind Feste, Veranstaltungen, Ausstellungen etc. in den Mitgliedskommunen des FöHK bzw. den Ortsteilen, welche Mitglied im FöHK sind.: Diera-Zehren, Hirschstein, Jahnatal, Käbschütztal, Klipphausen, Stauchitz, Lommatzsch, Nossen (nur Ortsteile der ehemaligen Gemeinde Leuben-Schleinitz), Meißen (nur die Ortsteile Proschwitz, Rottewitz und Winkwitz) und Riesa (nur ländliche Ortsteile inkl. Ortslagen Göhlis, Mergendorf, Poppitz).
Wichtige Hinweise:
Die Vereinszuwendung wird aus Eigenmitteln des Fördervereins für Heimat und Kultur in der Lommatzscher Pflege e.V. finanziert. Sie ist eine freiwillige Leistung des Fördervereins für Heimat und Kultur in der Lommatzscher Pflege e.V.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine „Kleinen Vereinszuwendung“.